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Mehrweg-Verpackungen

Früher mal war das Pfand ein eindeutiges Merkmal für Mehrweg-Verpackungen, ebenso konnte man nur Mehrweg-Flaschen in Kästen kaufen. Heute ist beides auch für Einweg-Verpackungen möglich.


Mit dem neuen Verpackungsgesetz, das ab dem 01.01.2019 in Kraft trat, wurde die bestehende Verpackungsverordnung weiterentwickelt. Ziel ist es, das Recycling von Verpackungsabfällen noch stärker zu fördern bzw. Verpackungen zu vermeiden. Ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft und für deutlich mehr Ressourcenschonung.


Das neue Verpackungsgesetz legt fest, dass weitere Getränke in Einweg-Flaschen befandet werden müssen. Dies sind Frucht- oder Gemüsenektare mit Kohlensäure (z.B. Apfelschorle aus Nektar) und Alkopops in Einwegverpackungen.


Mehrweg-Glasflaschen werden rund 50-Mal wieder befüllt und können somit bis zu sieben Jahre im Umlauf sein. Die Mehrweg-Kunststoff-Flaschen schaffen mindestens 15 Umläufe. Auch wenn die Einweg-Verpackungen (mit Pfand) zurückgeben und recycelt werden, es bleibt dabei: Für jedes Getränk muss eine neue Einweg-Verpackung produziert werden, die oft nach wenigen Zügen ausgetrunken ist und damit Abfall wird.


Mit dem Gesetz soll deshalb auch das Mehrwegsystem gestärkt werden. Damit sich der Verbraucher bewusst für Einweg mit Pfand oder - besser - eine Mehrwegflasche entscheidet, wurde eine verpflichtende Regalkennzeichnung ab dem 01.01.2019 eingeführt. Neben den Preis wird der Verbraucher mit den Worten „EINWEG“ und „MEHRWEG“ über das entsprechende Getränkesystem informiert.


Bitte achten Sie auch bei uns im Shop auf diese Kennzeichnung und helfen Sie mit die nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern.



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